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   BSG, 19.06.1959 - 3 RJ 95/56   

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https://dejure.org/1959,1224
BSG, 19.06.1959 - 3 RJ 95/56 (https://dejure.org/1959,1224)
BSG, Entscheidung vom 19.06.1959 - 3 RJ 95/56 (https://dejure.org/1959,1224)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 1959 - 3 RJ 95/56 (https://dejure.org/1959,1224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Angestelltenversicherungspflichtigkeit eines in einer Krankenanstalt auf Grund ärztlicher Anordnungen Massagen ausführenden staatlich geprüften Masseurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 10, 82
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 20.01.1970 - 3 RK 30/69
    ordnen ist, bestimmt sich in Ermangelung einer einheitlichen Verkehrsauffassung nach der Art seiner Tätigkeit, ob diese mehr körperlicher (mechanischer) oder geistiger Art ist (vglo BSG 10, 82, Urteile vom 300 Mai 1967 - 5 RK 74/64 1969 40/66.

    Zählung des Teils A erkennen läßt (BSG 10, 82)0 Somit kann der Bestimmung der Angestelltenberufsgruppen von 1924/1927, was die Korrektoren betrifft, nur entnommen werden, daß Korrektoren, die überwiegend Faktorenarbeit verrichten, d"h" "nicht lediglich vorübergehend mit der Leitung oder Beaufsichtigung eines Betriebes oder Betriebsteils beschäftigt und nicht überwiegend in der Arbeit an der Maschine oder sonst körperlich tätig sind", der Angestelltenversicherungspflicht unterliegen.

  • BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 329/83

    Kündigung - Betriebsrat - Personalausschuß - Mitwirkungsrecht

    Diese Verordnung ist geltendes Recht (BSG 10, 82) und für die Auslegung des § 3 Abs. 1 Nr. j6 - früher § 1 Nr. 6 - AVG heran zuziehen.
  • BSG, 30.06.1964 - 3 RK 40/59

    Umstellung einer als freiwillige Versicherung geführten Krankenversicherung auf

    Dementsprechend hat der Senat in BSG 10, 82 ausgesprochen, daß ein staatlich geprüfter Masseur, der in einer Krankenanstalt auf Grund ärztlicher Anordnung Massagen ausführt, auf Grund des § 165 b RVO angestelltenversicherungspflichtig ist.
  • BSG, 19.01.1968 - 3 RK 106/64

    Rentenversicherungsträger - Nichtgeprüfte Altenheimpflegerin - Rentenversicherung

    Kranken, Handreichungen und dergleichen beschränke und die in der Regel als "Wärter" und "Wärterinnen" bezeichnet wär-' den (es 2983, AN 1926, 385; GE 5039, AN 1927, 264), Von derselben Auffassung ist auch der Senat ausgegangen, wenn er die Tätigkeit eines staatlich geprüften Masseurs, dcr in einer Krankenanstalt auf Grund ärztlicher Anordnung Massagen ausführt, mit der weit weniger verantwortungsvollen Tätigkeit eines "invalidenversicherungspflichtigen Krankenwärters" verglichen hat, dessen Arbeit sich im wesentlichen auf mechanische Hilfeleistungen beschränke (BSG 10, 82, 85; 21, 171, 184)° Eine andere Frage ist allerdings, ob gewisse Tätigkeiten, die das EVA noch zu den untergeordneten gerechnet hat (in der GE 3039 anscheinend auch das Umbetten), bei richtiger Würdigung nicht doch eher zum gehobenen Bereich der eigentlichen Kranken- (vgl° Pflegeverriehéz.
  • BSG, 09.12.1982 - 12 RK 6/82
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat dabei vorrangig darauf abgestellt, ob die jeweilige Beschäftigung derjenigen einer Berufsgruppe entspricht, deren Angehörige nach der Verkehrsanschauung allgemein als Angestellte betrachtet werden (vgl BSGE 10, 82, 83; 16, 98, 105; H7, 106, 107).
  • BSG, 20.12.1980 - 4 RJ 9/78

    Voraussetzungen der Zugehörigkeit zur Rentenversicherung der Angestellten oder

    Die Rechtsprechung läßt die Entscheidung, ob ein Arbeitnehmer der Rentenversicherung der Angestellten oder der der Arbeiter angehört, nach der Verkehrsanschauung im allgemeinen davon abhängen, ob der Betreffende eine überwiegend geistige Beschäftigung verrichtet oder ob er als Handarbeiter vorwiegend körperlich tätig ist (BSGE 10, 82, 83).
  • BSG, 19.10.1960 - 4 RJ 146/58
    Urteil des 3a Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19"Juni 1959 - 3 RJ 95/56 -7 in dem die Angestelltenversicherungspflicht eines als Masseur in einem Kreiskrankenhaus angestellten Kriegsblinden anerkannt worden war? erklärt, daß die dort vertretenen Grundsätze für den hier zu entscheidenden Fall ihrer Auffassung nach nicht maßgeblich seien? weil ein Masseur in einer Badeanstalt anders zu beurteilen sei als ein Masseur in einem Krankenhaus; da ein Arzt dort nicht unmittelbar erreichbar sei, handle es sich außerhalb des Krankenhauses offenbar fast immer um leich- "tere Fälle°w ".
  • BSG, 27.04.1961 - 3 RK 3/58
    Auch der Berufskatalog ist nicht erschöpfend (vgl. Urteil der erkennenden Senats" BSG 10, 82)" Der Angestelltenbegriff ist deshalb durch Auslegung? und zwar unter Berücksichtigung der jeweils herrschenden Verkehrsanschauung, zu bestimmen, Die Entscheidung, ob ein Arbeitnehmer der Rentenversicherung der Angestellten oder der Rentenversicherung der Arbeiter angehört, hängt nach der Verkehrsanschauung im allgemeinen davon ab, ob der Betreffende eine überwiegend geistige Beschäftigung verrichtet oder ob er als.Handarbeiter vorwiegend körperlich tätig ist (vgl" BSG 10, 163 und 82 mit weiteren Nachweisen)or.
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